Für eine optimale (Ausgangs-) Position im Steuerstrafverfahren ist es für die Betroffenen wichtig, die Bestandskraft der mit dem Steuerstrafverfahren verknüpften Steuerbescheide möglichst bis zum Abschluss des Strafverfahrens zu verhindern. Hierdurch können etwaige Präjudizien vermieden werden. Strafverfolgungsbehörden wie die Steuerfahndung bleibt dadurch der für sie einfache Weg verschlossen, sich auf die Ergebnisse des Besteuerungsverfahrens zu berufen und diese mehr oder weniger unkritisch im Steuerstrafverfahren zu übernehmen. Insoweit ist es wichtig, Rechtsmittel gegen die betroffenen Steuerbescheide einzulegen und ggf. auch Klage vor dem Finanzgericht zu erheben.
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