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§ 208 AO - Steuerfahndung (Zollfahndung)

(1) Aufgabe der Steuerfahndung (Zollfahndung) ist 

  1. die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,
  2. die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den in Nummer 1 bezeichneten Fällen,
  3. die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle.

Die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden und die Behörden des Zollfahndungsdienstes haben außer den Befugnissen nach § 404 Satz 2 erster Halbsatz auch die Ermittlungsbefugnisse, die den Finanzämtern (Hauptzollämtern) zustehen. In den Fällen der Nummern 2 und 3 gelten die Einschränkungen des § 93 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 und des § 97 Absatz 2 nicht; § 200 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 und 2 gilt sinngemäß, § 393 Abs. 1 bleibt unberührt.

(2) Unabhängig von Absatz 1 sind die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden und die Behörden des Zollfahndungsdienstes zuständig 

  1. für steuerliche Ermittlungen einschließlich der Außenprüfung auf Ersuchen der zuständigen Finanzbehörde,
  2. für die ihnen sonst im Rahmen der Zuständigkeit der Finanzbehörden übertragenen Aufgaben.

(3) Die Aufgaben und Befugnisse der Finanzämter (Hauptzollämter) bleiben unberührt.

Übersicht § 208 AO

§ 208 AO definiert die wesentlichen Tätigkeitsfelder der Steuerfahndung und legt fest, wie und in welchem Rahmen diese Behörden agieren, um Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten aufzudecken sowie unbekannte Steuerfälle zu ermitteln. Die Norm bildet die rechtliche Grundlage für die Bekämpfung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten sowie für die Ermittlung unbekannter Steuerfälle.

Die Aufgaben der Steuerfahndung nach § 208 Abs. 1 AO sind von zentraler Bedeutung für die Integrität des Steuersystems und die Gerechtigkeit der Besteuerung. Durch die Aufdeckung und Ahndung von Steuerdelikten leisten die Steuerfahndungsbehörden einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der Steuereinnahmen und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen.

Die Tätigkeit der Steuerfahndung hat jedoch auch bedeutende Auswirkungen für die betroffenen Steuerpflichtigen. Neben den finanziellen Konsequenzen, die sich aus Nachzahlungen, Zinsen und möglichen Strafen ergeben können, ist auch der reputative Schaden für Individuen und Unternehmen nicht zu unterschätzen. 

Erforschung Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten

Die primäre Aufgabe der Steuerfahndung ist die Aufdeckung und Untersuchung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten. Dies umfasst ein breites Spektrum an illegalen Aktivitäten, von der einfachen Steuerverkürzung bis hin zu komplexen Fällen von Steuerbetrug und -hinterziehung. Die Steuerfahndung nutzt dabei eine Vielzahl von Methoden und Techniken, um Verdachtsfälle zu identifizieren und Beweise zu sammeln.

Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen

In den Fällen, in denen Steuerstraftaten oder -ordnungswidrigkeiten vermutet werden, ist es Aufgabe der Steuerfahndung, die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln. Dies beinhaltet die genaue Feststellung der steuerlich relevanten Sachverhalte, Einkünfte und Vermögenswerte, um eine korrekte Besteuerung sicherzustellen. Die Ermittlungen können dabei sowohl zurückliegende als auch aktuelle Steuerperioden betreffen.

Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle

Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist die Identifizierung und Untersuchung von bisher unbekannten Steuerfällen. Hierbei geht es darum, Personen oder Unternehmen, die bislang nicht oder nicht in vollem Umfang steuerlich erfasst wurden, aufzuspüren und die entsprechenden steuerlichen Verpflichtungen festzustellen. Diese Tätigkeit trägt maßgeblich zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Verhinderung von Steuerflucht bei.

Mehr zur Übersicht Steuerfahndung > und den Aufgaben der Steuerfahnder >

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