Wenn ein Steuerberater einen Fehler macht, haftet er normalerweise für den Schaden, der durch den Fehler entstanden ist. Der Steuerberater ist dazu verpflichtet, seine Arbeit mit der erforderlichen Sorgfalt und Fachkompetenz auszuführen. Wenn er diese Pflichten verletzt und dadurch ein Schaden entsteht, kann er haftbar gemacht werden.
In der Regel haftet der Steuerberater für Schäden, die aufgrund von Fehlern bei der Erstellung von Steuererklärungen, Buchführung oder Jahresabschlüssen entstehen. Um Anspruch auf Schadensersatz zu haben, muss der Geschädigte jedoch nachweisen können, dass der Steuerberater einen Fehler gemacht hat und dass dieser Fehler auch tatsächlich den Schaden verursacht hat. Die Kosten wird in den meisten Fällen letztlich die Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters übernehmen.
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