Um mit einer Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen müssen insbesondere die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- es muss eine Steuerhinterziehung im Sinne des § 370 AO vorliegen
- es müssen unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt werden
- alternativ müssen unterlassene Angaben nachgeholt werden
- die hinterzogenen Steuern müssen innerhalb einer angemessenen Frist nachgezahlt werden.
Inhaltlich ist entscheidend, dass der Finanzbehörde alle Informationen mitgeteilt werden, die für die vollständige Aufklärung der Steuerpflichten erforderlich sind; alle falschen Angaben müssen hingegen berichtigt werden, unvollständige und unterlassene Angaben müssen nachgeholt werden. Werden hingegen nur teilweise Angaben gemacht, so führt dies dazu, dass die Selbstanzeige insgesamt zu versagen ist. Die Frist zur Nachzahlung wird vom jeweiligen Finanzamt festgelegt.
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