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Rechtsprechung Steuerdelikte

BGH: Hinterziehung der Umsatzsteuer mittels Strohmanngeschäft, 1 StR 469/13

Redaktionelle Leitsätze

1. Auch ein „Strohmann", der nach außen im eigenen Namen auftritt, im Verhältnis zum „Hintermann“ jedoch auf dessen Rechnung handelt, kann Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sein und ist nicht generell selbständig i.S.d. § 1 Abs. 2 Satz 1 UStG.

2. "Vorgeschobene" Strohmanngeschäfte sind umsatzsteuerrechtlich unbeachtlich, wenn sie nur zum Schein abgeschlossen wurden.

BGH: Umsatzsteuerhinterziehung durch Empfänger einer unrichtigen Gutschrift, 1 StR 579/13

Redaktioneller Leitsatz

Eine Hinterziehung der Umsatzsteuer kann durch vorsätzlichen Vorsteuerabzug von unrichtigen Gutschriften verwirklicht werden.

BGH: Kein Vorsteuerabzug bei Einbindung in ein "Umsatzssteuerkarussell", 1 StR 579/13

Leitsatz

Ist ein Unternehmen in ein "Umsatzssteuerkarussell" eingebunden und war dies der anderen Seite bekannt, so können an diese keine Lieferungen erbracht werden, die zum Vorsteuerabzug berechtigen.

BGH: Zur Steuerhinterziehung aus "grobem Eigennutz", 1StR 226/13

Redaktioneller Leitsatz

Zur Feststellung der groben Eigennützigkeit bedarf es einer Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls.

BGH: Versuch der Steuerhinterziehung durch Unterlassen, 1 StR 6/13

Redaktionelle Leitsätze

1. Für das unmittelbare Ansetzen zur Steuerhinterziehung sind bei der Beauftragung eines Steuerberaters auch mögliche Fristverlängerungen für die Abgabe der Steuererklärung maßgeblich, soweit dieser nicht lediglich zum Schein beauftragt ist.

2. Eine Kündigung der Beauftragung des Steuerberaters stellt noch keinen Versuchsbeginn dar. Die Verlängerung einer Frist entfällt nicht schon dadurch, dass der Grund für diese nicht mehr gegeben ist.