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FG Düsseldorf: Haftung des Bankmitarbeiters bei anonymen Wertpapiertransfers ins Ausland, 8 V 2458/08 A (H)

Redaktionelle Leitsätze

1. Ermöglicht ein Bankmitarbeiter anonyme Wertpapiertransfers ins Ausland, so stellt dies eine strafbare Beihilfehandlung zur Steuerhinterziehung des Bankkunden dar. Die Anonymität verringert das Entdeckungsrisiko im Falle der Nichtangabe der Kapitalerträge deutlich.

2. Nachdem sich der Bankmitarbeiter wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar gemacht hat, haftet er gem. § 71 AO persönlich für die Steuerschulden.

Entscheidungsgründe

[...]

FG Düsseldorf, Beschl. vom 10.02.2009, 8 V 2458/08 A (H)

 

 

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