Grundsätzlich ist die Rücknahme einer Selbstanzeige möglich, sinnvoll ist dies aber nicht!
Liegt tatsächlich eine Steuerhinterziehung vor, ist die Steuerhinterziehung nämlich mit der Selbstanzeige regelmäßig entdeckt. Wird nun gerade die Selbstanzeige zurück genommen, bleibt es bei der Entdeckung. Der Betroffene hat dann keine Möglichkeit mehr, Straffreiheit zu erlangen, z.B. mit einer zweiten Selbstanzeige.
Falls sich die Umstände so ändern, dass eine Steuerhinterziehung überhaupt nicht vorlag, kommt es ohnehin nicht zu einer Bestrafung. Die Selbstanzeige wäre nicht erforderlich gewesen und läuft letztlich ins Leere. Eine Rücknahme ist dementsprechend entbehrlich.
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