Die schlechte Nachricht: es gibt keine Strafminderung. Die gute Nachricht: es gibt überhaupt keine Strafe.
Einziges Ziel einer Selbstanzeige ist es, Straffreiheit für eine bereits begangene Steuerhinterziehung zu erlangen. Werden die gesetzlichen Voraussetzungen der Selbstanzeige beachtet, kommt es zu keiner Bestrafung.