Die schlechte Nachricht: es gibt keine Strafminderung. Die gute Nachricht: es gibt überhaupt keine Strafe.
Einziges Ziel einer Selbstanzeige ist es, Straffreiheit für eine bereits begangene Steuerhinterziehung zu erlangen. Werden die gesetzlichen Voraussetzungen der Selbstanzeige beachtet, kommt es zu keiner Bestrafung.
Erfolgt eine Selbstanzeige hingegen fehlerhaft oder unvollständig führt diese nicht zur Strafbefreiung.