steuerdelikt.de

Expertenwissen Steuerstrafrecht.

 

Ist eine Selbstanzeige der Steuerhinterziehung bei Außenprüfung noch strafbefreiend?

Nein. Sobald die Prüfungsanordnung bekannt gegeben wurde oder ein Amtsträger / Prüfer bereits erschienen ist, führt eine Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht mehr zur Straffreiheit. Allenfalls eine Strafminderung ist vorstellbar.

Weitere Informationen zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung >

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ähnliche Beiträge

 

Über 20 Jahre Erfahrung im Steuerstrafrecht.
Seit 2003 einfach gut beraten.

Unser besonderes Angebot umfasst neben langjähriger Erfahrung insbesondere:

  • Expertenwissen und Kompetenz einer Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht
  • Individuelle Beratung, präzise Informationen und konkrete Lösungsvorschläge
  • Einbeziehung aller wirtschaftlichen Aspekte in die Fallbearbeitung
  • Kurze Reaktionszeiten und kurzfristige Termine, auch per Video
  • WebAkte: besonders gesicherter Online-Zugang zur Mandatsakte

Berlin und bundesweit.