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Ist eine Selbstanzeige der Steuerhinterziehung bei Außenprüfung noch strafbefreiend?

Nein. Sobald die Prüfungsanordnung bekannt gegeben wurde oder ein Amtsträger / Prüfer bereits erschienen ist, führt eine Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 2 Nr. 1 AO nicht mehr zur Straffreiheit. Allenfalls eine Strafminderung ist vorstellbar.

Weitere Informationen zur strafbefreienden Selbstanzeige...

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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