Nein. Eine Selbstanzeige im Steuerrecht führt nicht automatisch zur Straffreiheit.
Die Gewährung von Straffreiheit hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Dies sind neben der Abgabe der Selbstanzeige beim richtigen Adressaten insbesondere:
- Keine gesetzlichen Sperrgründe, siehe § 371 AO
- fristgerechte Zahlung der hinterzogenen Steuern
- vollständige Aufdeckung aller Hinterziehungsfälle, keine "Teilselbstanzeige"
Weitere Informationen zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steurhinterziehung >