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Führt die Selbstanzeige immer zur Straffreiheit?

Nein. Eine Selbstanzeige im Steuerrecht führt nicht automatisch zur Straffreiheit. 

Die Gewährung von Straffreiheit hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Dies sind neben der Abgabe der Selbstanzeige beim richtigen Adressaten insbesondere:

  • Keine gesetzlichen Sperrgründe, siehe § 371 AO
  • fristgerechte Zahlung der hinterzogenen Steuern
  • vollständige Aufdeckung aller Hinterziehungsfälle, keine "Teilselbstanzeige"
Weitere Informationen zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steurhinterziehung > 

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