Die Selbstanzeige muss beim Finanzamt / der Finanzbehörde eingereicht werden.
Es ist wichtig, dass die Selbstanzeige nur dort eingereicht wird. Eine Selbstanzeige darf NICHT BEI DER STAATSANWALTSCHAFT ODER DER POLIZEI erfolgen. Dies sind die falschen Adressaten. Eine dortige Selbstanzeige wird regelmäßig zur Entdeckung der Steuerhinterziehung führen. Im Ergebnis ist dann dauerhaft keine Selbstanzeige mehr möglich.
Weitere Informationen zur strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehun >