steuerdelikt.de

Expertenwissen Steuerstrafrecht.

 

Ist eine Selbstanzeige ohne Belege möglich?

Grundsätzlich ja. 

Falls eine Selbstanzeige schnell erfolgen muss, Belege nicht vorliegen und auch ansonsten eine umfassende Berechnung nicht möglich ist, muss der Hinterziehungsbetrag geschätzt und damit eine (gestufte) Selbstanzeige abgegeben werden. Dabei sind immer großzügige Sicherheitszuschläge zu machen, da die Selbstanzeige immer nur Straffreiheit in Höhe des angegebenen Hinterziehungsbetrags gewährt.

Weitere Informationen zu den Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung >

Ähnliche Beiträge

 

20 Jahre Erfahrung im Steuerstrafrecht.
Seit 2003 einfach gut beraten.

Unser besonderes Angebot umfasst neben langjähriger Erfahrung insbesondere:

  • Expertenwissen und Kompetenz einer Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht
  • Individuelle Beratung, präzise Informationen und konkrete Lösungsvorschläge
  • Einbeziehung aller wirtschaftlichen Aspekte in die Fallbearbeitung
  • Kurze Reaktionszeiten und kurzfristige Termine, auch per Video
  • WebAkte: besonders gesicherter Online-Zugang zur Mandatsakte

Berlin und bundesweit.

Unverbindliche Anfrage Steuerstrafrecht

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeige, Steuerstrafverfahren etc. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860