Grundsätzlich ja.
Falls eine Selbstanzeige schnell erfolgen muss, Belege nicht vorliegen und auch ansonsten eine umfassende Berechnung nicht möglich ist, muss der Hinterziehungsbetrag geschätzt und damit eine (gestufte) Selbstanzeige abgegeben werden. Dabei sind immer großzügige Sicherheitszuschläge zu machen, da die Selbstanzeige immer nur Straffreiheit in Höhe des angegebenen Hinterziehungsbetrags gewährt.
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