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Wann ist eine Selbstanzeige möglich?

Eine Selbstanzeige mit dem Ziel einer Strafbefreiung ist nur im Steuerrecht und dort wiederum nur bei Steuerhinterziehung in den Fällen des § 370 AO möglich. 

Der Tatbestand des § 370 AO ist dann erfüllt, wenn Jemand  :

  1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder
  2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt

und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

 

Weitere Informationen zum Tatbestand der Steuerhinterziehung...

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