steuerdelikt.de

Expertenwissen Steuerstrafrecht.

 

Wann ist eine Selbstanzeige möglich?

Eine Selbstanzeige mit dem Ziel einer Strafbefreiung ist nur im Steuerrecht und dort wiederum nur bei Steuerhinterziehung in den Fällen des § 370 AO möglich. 

Der Tatbestand des § 370 AO ist dann erfüllt, wenn Jemand  :

  1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder
  2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt

und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

 

Weitere Informationen zum Tatbestand der Steuerhinterziehung...

Ähnliche Beiträge

 

20 Jahre Erfahrung im Steuerstrafrecht.
Seit 2003 einfach gut beraten.

Unser besonderes Angebot umfasst neben langjähriger Erfahrung insbesondere:

  • Expertenwissen und Kompetenz einer Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht
  • Individuelle Beratung, präzise Informationen und konkrete Lösungsvorschläge
  • Einbeziehung aller wirtschaftlichen Aspekte in die Fallbearbeitung
  • Kurze Reaktionszeiten und kurzfristige Termine, auch per Video
  • WebAkte: besonders gesicherter Online-Zugang zur Mandatsakte

Berlin und bundesweit.

Unverbindliche Anfrage Steuerstrafrecht

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeige, Steuerstrafverfahren etc. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860