Bei einer Durchsuchung der Steuerfahndung sollte der Betroffene keinerlei Angaben zur Sache machen und konsequent schweigen.
Des Weiteren ist es ratsam bei Angeboten der Steuerfahndung "reine Tisch zu machen" standhaft zu bleiben und auch hier nach der Grundregel zu schweigen.
Unter keinen Umständen darf der Betroffene Unterlagen vernichten, andernfalls besteht Verdunklungsgefahr, welche einen Grund für die sofortige Untersuchungshaft darstellt.
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