Die Durchsuchung (oder Hausdurchsuchung) ist ein Instrument, mit welchem Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft Beweismittel für ein Strafverfahren beschaffen können. Bei entsprechendem Tatverdacht erlässt das zuständge Gericht auf Antrag einen Durchsuchungsbeschluss. In diesem sind die konkret zu durchsuchenden Objekte genannt. Anschließend treten dann die ermittelnden Beamten im Durchsuchungsobjekt, z.B. einer Wohnung auf, um dort nach den Beweismitteln zu suchen.
Grundsätzlich erfolgt die Durchsuchung aufgrund eines richterlichen Beschlusses. Bei Gefahr im Verzug ist hingegen die Steuerfahndung auch ohne richterlichen Beschluss befugt eine Durchsuchung durchzuführen. Gefahr in Verzug liegt dann vor, wenn zur Gewährleistung des Fahndungserfolges sofort gehandelt werden muss.