Als Faustregel kann man festhalten: Die Steuerfahndung darf so gut wie alles! Sie hat insbesondere mit den Möglichkeiten der Durchsuchung und der Beschlagnahme mächtige Instrumente in der Hand, die Steuerfahndung bei Bedarf auch ohne weiteres einsetzt.
Selbstverständlich muss sich die Steuerfahndung allerdings an die gesetzlichen Vorgaben halten. Diese begrenzen die Rechte der Steuerfahndung.
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