Als Faustregel kann man festhalten: Die Steuerfahndung darf so gut wie alles! Sie hat insbesondere mit den Möglichkeiten der Durchsuchung von Sachen und Personen und der Beschlagnahme von möglichen Beweismitteln mächtige Instrumente in der Hand, die Steuerfahndung bei Bedarf auch ohne weiteres einsetzt.
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