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Beschlagnahme durch Steuerfahndung in der Übersicht

Beschlagnahme SteuerfahndungBefinden sich die Gegenstände, die als Beweismittel in einem Steuerstrafverfahren von Bedeutung sein können im Gewahrsam einer Person und werden von dieser nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es gem. § 94 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) der Beschlagnahme. Für steuerstrafrechtliche Sachverhalte sind insoweit neben Daten aller Art insbesondere auch analoge Dokumente wie Konto- und Depotauszüge, Erträgnisaufstellungen, Ein- und Ausgangsrechnungen, Verträge etc. von Bedeutung. Auch Hardware aller Art wie z.B. Computer und Datenträger und verschiedene weitere Gegenstände können beschlagnahmt werden.

Die im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren für eine Beschlagnahme relevanten Gegenstände müssen differenziert betrachtet und auf ihre Beschlagnahmefähigkeit hin individuell geprüft werden. Es existieren umfangreiche Bereiche beschlagnahmefreier Gegenstände. Zur Vermeidung unnötiger Nachteile empfiehlt sich für die von einer Beschlagnahme Betroffenen schließlich die die Beachtung verschiedener nachfolgend dargestellter Verhaltenstipps bei einer Beschlagnahme.

ChecklisteCheckliste Beschlagnahme Steuerfahndung

Falls die Steuerfahndung Unterlagen, Daten etc. mitnehmen möchte, sollten folgenden Punkte beachtet werden:

1. Keine Unterlagen freiwillig herausgeben! Immer eine förmliche Beschlagnahme herbeiführen bzw. einer Sicherstellung widersprechen. Bloße Hinweise auf die Ablagestelle der Unterlagen, die Dateisystematik etc. ist möglich und häufig auch sinnvoll.

2. Kopien von wichtigen Unterlagen anfertigen, soweit dies der Leiter der Durchsuchung gestattet.

3. Detailliertes Verzeichnis der beschlagnahmten Unterlagen anfertigen und aushändigen lassen. Sie haben hierauf einen Anspruch.

Die Beschlagnahme muss von der Sicherstellung gem. § 94 Abs. 1 StPO unterschieden werden. Bei der Sicherstellung ist eine Mitwirkung des Betroffenen erforderlich. Dieser muss die Unterlagen freiwillig herausgeben. Die Beschlagnahme erfolgt gegen den Willen des Betroffenen. Er hat deshalb Rechtsmittel gegen eine Beschlagnahme. Sollte die Fahnder Gegenstände "mitnehmen" wollen, so sollten die Betroffenen immer auf die förmliche Beschlagnahme bestehen. Die freiwillige Herausgabe der Gegenstände zur bloßen Sicherstellung sollte unterbleiben. Außerdem ist darauf zu achten, dass die zu beschlagnahmenden Gegenstände ordnungsgemäß protokolliert werden. 

Beschlagnahmte Gegenstände haben für die von einer Beschlagnahme Betroffenen regelmäßig eine hohe Bedeutung, z.B. sind sie oftmals für die Fortführung von Unternehmen unerlässlich. Deshalb ist eine individuell abgestimmte Reaktion auf die Beschlagnahme, die eine ganzheitliche Betrachtungsweise zugrunde legt, besonders wichtig. Insbesondere die schnelle und deshalb unabgestimmte Einlegung von Rechtsmitteln gegen eine Beschlagnahme kann oftmals mehr schaden als nutzen.

Zentrales Rechtsmittel gegen eine Beschlagnahme wäre ggf. die Beschwerde. Hierdurch kann die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen festgestellt werden. Allerdings ist regelmäßig mit mehr oder weniger umfangreichen zeitlichen Verzögerungen im Ablauf des Steuerstrafverfahrens zu rechnen.

Das Ende der Beschlagnahme tritt entweder mit dem rechtskräftigen Abschluss des Steuerstrafverfahrens oder mit der vorherigen Freigabe durch die Strafverfolgungsbehörde ein.

Auf Augenhöhe mit der Steuerfahndung

Anwalt Steuerfahndung Berlin

Die Steuerfahndung wird für die Betroffenen häufig überraschend aktiv. Regelmäßig sind dann schnelle und professionelle Reaktionen erforderlich, die von einem Anwalt koordiniert werden sollten. Falls sich die Steuerfahndung meldet, unterstützt ein Anwalt aus unserem Expertenteam unsere Mandantinnen und Mandanten kurzfristig, bei Bedarf auch sofort. Der Anwalt nimmt z.B. an Durchsuchungen teil, überprüft Beschlagnahmemaßnahmen und betreut Mandanten und Dritte bei Vernehmungen durch die Steuerfahndung. Mit der Begleitung des Steuerstrafverfahrens durch einen Anwalt und Fachanwalt für Steuerrecht wird sichergestellt, dass unsere Mandanten mit der Steuerfahndung auf Augenhöhe agieren.

 

 

Beschlagnahme durch Steuerfahndung in der Übersicht

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