Als typische Gegenstände der Beschlagnahme im Steuerstrafrecht sucht die Steuerfahndung grundsätzlich geeignete Beweismittel, in der Regel Unterlagen und in immer stärkerem Umfang auch Daten, mit denen sich die Steuerstraftat nachweisen lässt. Um diese aufzufinden hat sie u.a. die Möglichkeit der Durchsuchung. Um die Unterlagen anschließend mitzunehmen, kann die Steuerfahndung diese sicherstellen oder beschlagnahmen.
Beschlagnahmefähige Beweismittel sind z.B.
- Kontoauszüge und Bankunterlagen
- Notizen aller Art
- Kalenderaufzeichnungen
- Korrespondenz
- Rechnungen
- Datenträger
Die Steuerfahnder suchen sowohl nach analogen als auch nach digitalen Medien. Von einer Beschlagnahme können deshalb auch elektronische Aufzeichnungen bzw. die dafür erforderlichen Datenträger, wie CD, DVD, Memory-Sticks, Speicherkarten, Festplatten etc. betroffen sein.