Die Steuerfahndung kann als „Polizei" des Finanzamtes bezeichnet werden. Sie wird insbesondere bei Steuerdelikten, also Steuerstraftaten wie der Steuerhinterziehung oder Steuerordnungswidrigkeiten aktiv. Dabei kommt ihr eine Doppelfunktion zu: zum einen ist sie Finanzverwaltung, für die die Regeln des Steuerrechts gelten. Zum andern ist sie Strafverfolgungsbehörde und hat die Regeln des Strafrechts zu beachten. Diese Doppelfunktion der Steuerfahndung kann in der Praxis zu unterschiedlichen Schwierigkeiten für den Betroffenen führen. In jedem Fall stattet sie die Steuerfahndung mit umfangreichen und machtvollen Instrumenten aus.
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