Die Steuerfahndung hat verschiedene, in § 208 AO gesetzlich geregelte Aufgaben. Es handelt sich dabei um
- die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,
- die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den in Nummer 1 bezeichneten Fällen,
- die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle.
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