Die Steuerfahndung wird insbesondere bei Verdacht auf eine Steuerstraftat tätig.
Solche Verdachtsmomente, die Anlass für die Aufnahme von Ermittlungen durch die Steuerfahndung geben können sehr unterschiedlich sein. Häufig beginnen die Ermittlungen aufgrund interner Erkenntnisse der Finanzämter, z.B. über Kontrollmitteilungen. Daneben kommt jedoch auch externen Erkenntnissen eine hohe Bedeutung zu, z.B. Erkenntnisse aus anderen Strafverfahren oder aufgrund (anonymer) Anzeigen Dritter.
Bei der Ermittlung von Steuerstraftaten werden auch mathematisch-statistische Prüfverfahren eingesetzt. Weichen statistische Werte der Buchhaltung zu stark von Durchschnittswerten ab, kann dies einen Anfangsverdacht begründen und Ermittlungen der Steuerfahndung in Gang setzen.
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