Im Steuestrafverfahren können verschiedene Kosten anfallen, die je nach Einzelfall unterschiedlich hoch sein können. Einige der wichtigsten Kosten, die im Strafverfahren entstehen können, sind:
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Anwaltskosten: soweit ein Anwalt mit der Verteidigung im Steuerstrafverfahren beauftragt wird, fallen hierfür in der Regel Kosten an. Diese können je nach Anwalt und Umfang der Verteidigung unterschiedlich hoch ausfallen.
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Allgemeine Gerichtskosten: Im Steuerstrafverfahren fallen auch Gerichtskosten an, die beispielsweise für die Durchführung von Gerichtsterminen entstehen.
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Sachverständigenkosten: Wenn im Steuerstrafverfahren Sachverständige hinzugezogen werden, um beispielsweise ein Gutachten zu erstellen, können hierfür ebenfalls Kosten anfallen.
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Zeugengelder: Wenn Zeugen im Steuerstrafverfahren aussagen müssen, kann ihnen eine Entschädigung in Form von Zeugengeldern gezahlt werden.
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Reisekosten: Wenn im Rahmen des Steuerstrafverfahren Zeugen oder Sachverständige zu Gerichtsterminen reisen müssen, können hierfür ebenfalls Kosten anfallen.