Tatprodukte sind Gegenstände, die durch eine Steuerhinterziehung (oder andere vorsätzliche Taten) hervorgebracht worden sind. Diese können gem. §§ 74 ff. Strafgesetzbuch (StGB) eingezogen werden.
* Durch den Klick auf einen Link mit * unterstützten Sie unsere Arbeit. Wir bekommen dann ggf. eine geringe Vergütung. Empfehlungen erfolgen allerdings immer unabhängig und alleine inhaltsbezogen.
Kurzfristigen Termin vereinbaren
Weitere Terminarten oder Zeiten anfragen.