steuerdelikt.de

Expertenwissen Steuerstrafrecht.

 

Finanzielle Folgen bei Steuerhinterziehung

Nachzahlung von Steuern pp. nach Steuerhinterziehung

Aus einem Steuerstrafverfahren resultieren regelmäßig finanzielle Folgen. Hierzu gehören insbesondere Steuernachzahlungen, Zinsen und etwaige Zuschläge z.B. gem. § 398a AO. Diese finanziellen Folgen sind überwiegend Gegenstand des allgemeinen Besteuerungsverfahrens. Weitere finanzielle Folgen können sich im Kontext spezieller Steuerverfahren ergeben, z.B. durch eine Haftung gem. § 71 AO.

Weitere Einzelheiten zu Steuerverfahren >

Einziehung von Fahrzeugen pp. im Steuerstrafrecht

Unter den Voraussetzungen des § 375 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) hat das Gericht die Möglichkeit, als Nebenfolge zu bestimmten Steuerstraftaten die Erzeugnisse, Waren und andere Sachen, auf die sich die Hinterziehung u.a. von Verbrauchsteuer bezieht, und die Beförderungsmittel, die zur Tat benutzt worden sind, einzuziehen. 

Einziehung von Taterträgen im Steuerstrafrecht

Hat der Täter oder Teilnehmer durch eine rechtswidrige Tat wie z.B. eine Steuerhinterziehung oder für sie etwas erlangt (Tatertrag), so ordnet das Gericht gem. §§ 73 ff. Strafgesetzbuch (StGB) dessen Einziehung an.

Einziehung von Tatprodukten im Steuerstrafrecht

Tatprodukte sind Gegenstände, die durch eine Steuerhinterziehung (oder andere vorsätzliche Taten) hervorgebracht worden sind. Diese können gem. §§ 74 ff. Strafgesetzbuch (StGB) eingezogen werden.

 

* Durch den Klick auf einen Link mit * unterstützten Sie unsere Arbeit. Wir bekommen dann ggf. eine geringe Vergütung. Empfehlungen erfolgen allerdings immer unabhängig und alleine inhaltsbezogen.

Unverbindliche Anfrage Steuerstrafrecht

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeige, Steuerstrafverfahren etc. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860