Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 21. Dezember 2017 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Tatbestand
Das Landgericht hat den Angeklagten C. wegen Steuerhinterziehung in 22 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und den Angeklagten K. wegen Steuerhinterziehung in neun Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Daneben hat es die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 303.600 € gegen den Angeklagten C. und von 103.500 € gegen den Angeklagten K. angeordnet.
Die hiergegen gerichteten, jeweils auf die Verletzung materiellen Rechts gestützten Revisionen der Angeklagten haben Erfolg.
Entscheidungsgründe
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BGH: Urteil wegen Umsatzsteuerkarussell aufgehoben, 1 StR 484/18
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