Leitsatz
Das Erschleichen der Eigenheimzulage durch bewußt unvollständige Angaben stellt einen Subventionsbetrug dar, auf den die in § 169 Abs. 2 Satz 2 geregelte Festsetzungsfrist von 10 Jahren anwendbar ist.
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Expertenwissen Steuerstrafrecht.
Das Erschleichen der Eigenheimzulage durch bewußt unvollständige Angaben stellt einen Subventionsbetrug dar, auf den die in § 169 Abs. 2 Satz 2 geregelte Festsetzungsfrist von 10 Jahren anwendbar ist.
1. Ermöglicht ein Bankmitarbeiter anonyme Wertpapiertransfers ins Ausland, so stellt dies eine strafbare Beihilfehandlung zur Steuerhinterziehung des Bankkunden dar. Die Anonymität verringert das Entdeckungsrisiko im Falle der Nichtangabe der Kapitalerträge deutlich.
2. Nachdem sich der Bankmitarbeiter wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar gemacht hat, haftet er gem. § 71 AO persönlich für die Steuerschulden.
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