Steuerliche Selbstanzeigen / Nacherklärungen müssen zwingend unter Berücksichtigung der individuell zu ermittelnden Verjährungsfristen und weiterer gesetzlicher Vorgaben erstellt werden. Die der Selbstanzeige zugrundeliegenden Zeiträume dürfen keinesfalls zu kurz bemessen sein. Insgesamt birgt gerade die Verjährungsfrage erhebliche Risiken bei einer Selbstanzeige. Werden nicht alle bisher noch nicht verjährten Sachverhalte in der Selbstanzeige berücksichtigt, besteht die Gefahr der Unwirksamkeit der Selbstanzeige. Die Chance auf Straffreiheit ist dann für immer verloren.
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