Wie geht es nach einer Selbstanzeige beim Finanzamt weiter? Geht beim Finanzamt eine steuerliche Selbstanzeige ein, löst diese verschiedene Maßnahmen aus: Gegen den Anzeigenden wird von der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) regelmäßig ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Diese Verfahrenseinleitung wird ihm anschließend mitgeteilt. Neben dem Steuerstrafverfahren wird regelmäßig das Besteuerungsverfahren und ggf. noch weitere Verfahren geführt. Die Folgen einer Selbstanzeige für den Steuerpflichtigen fallen unterschiedlich aus und hängen von den Details des jeweiligen Einzelfalls ab. Im Idealfall erlangt der Steuerpflichtige umfassende Straffreiheit.
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