Wie geht es nach einer Selbstanzeige beim Finanzamt weiter? Geht beim Finanzamt eine steuerliche Selbstanzeige ein, löst diese verschiedene Maßnahmen aus: Gegen den Anzeigenden wird von der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) regelmäßig ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Diese Verfahrenseinleitung wird ihm anschließend mitgeteilt. Neben dem Steuerstrafverfahren wird regelmäßig das Besteuerungsverfahren und ggf. noch weitere Verfahren geführt. Die Folgen einer Selbstanzeige für den Steuerpflichtigen fallen unterschiedlich aus und hängen von den Details des jeweiligen Einzelfalls ab. Im Idealfall erlangt der Steuerpflichtige umfassende Straffreiheit.

Reaktionen des Finanzamts
Das von der BuStra beim zuständigen Finanzamt eingeleitete Strafverfahren dient dazu, die Voraussetzungen einer Selbstanzeige zu prüfen. Dieses Steuerstrafverfahren kann grundsätzlich in zwei unterschiedlichen Varianten enden:
Soweit sich die Selbstanzeige nach Prüfung der Voraussetzungen als wirksam herausstellt, wird das Steuerstrafverfahren ohne Bestrafung eingestellt.
Liegen die Voraussetzungen der Selbstanzeige nicht vor, ist die Selbstanzeige also unwirksam, wird das Steuerstrafverfahren fortgeführt. Soweit nicht ausnahmsweise eine Verfahrenseinstellung aus anderen Gründen (z.B. gegen Zahlung einer Geldauflage) in Betracht kommt, wird das Strafverfahren mit einer Bestrafung abgeschlossen, wobei die Bestrafung regelmäßig mit Strafmilderung erfolgt.
In jedem Fall reagiert das Finanzamt immer auch mit einer Korrektur der relevanten Steuerbescheiden. Parallel zum Steuerstrafverfahren wird das Besteuerungsverfahren geführt und dort die Besteuerung erstmalig vorgenommen oder eine bereits erfolgte (fehlerhafte) Besteuerung geändert.
Daneben können im Einzelfall weitere Verfahren geführt und Ergebnis einer Selbstanzeige sein.
Folgen für Steuerpflichtige
Nach einer Selbstanzeige beim Finanzamt kann sich der Anzeigende unter bestimmten Voraussetzungen von der Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung befreien. Dieses Verfahren wird in Deutschland durch die Abgabenordnung (AO) geregelt. Die genauen Folgen einer Selbstanzeige hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Schwere des Vergehens, dem Zeitpunkt der Selbstanzeige und der Vollständigkeit der Angaben. Hier ist eine allgemeine Übersicht über das, was nach einer Selbstanzeige beim Finanzamt passieren kann:
1. Straffreiheit: Eine Selbstanzeige führt unter bestimmten Bedingungen zur Straffreiheit. Dazu muss die Selbstanzeige vollständig sein und alle unverjährten Steuerstraftaten umfassen. Außerdem muss die Selbstanzeige erfolgen, bevor die Tat entdeckt ist. Die Tat gilt als entdeckt, wenn der Steuerpflichtige von Maßnahmen der Finanzbehörde erfährt, die eine Aufdeckung der Steuerhinterziehung wahrscheinlich machen.
2. Nachzahlung von Steuern und Zinsen: Der Steuerpflichtige muss die hinterzogenen Steuern zuzüglich Zinsen (in der Regel 6% pro Jahr) nachzahlen. Die Nachzahlung muss innerhalb einer vom Finanzamt gesetzten Frist erfolgen, um die Straffreiheit zu gewährleisten.
3. Keine Straffreiheit bei schwerer Steuerhinterziehung: Bei Beträgen über 25.000 EUR pro Tat kann die Straffreiheit durch eine Selbstanzeige eingeschränkt sein. In solchen Fällen kann ein Zuschlag fällig werden, sofern die Selbstanzeige vollständig und fristgerecht erfolgt ist.
4. Begrenzte Möglichkeit zur Selbstanzeige: Nachdem eine Steuerhinterziehung entdeckt wurde oder wenn bereits Ermittlungen eingeleitet wurden, ist eine Selbstanzeige i.d.R. nicht mehr möglich oder führt nicht mehr zur vollständigen Straffreiheit.
Die genauen Umstände und Folgen einer Selbstanzeige können stark variieren, abhängig von den spezifischen Details des Einzelfalls.
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