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Nebenverfahren nach Selbstanzeige

Unter bestimmten Voraussetzungen werden neben dem Steuerstraf- und dem Besteuerungsverfahren weitere Verfahren geführt. Diese Nebenverfahren können regelmäßig nicht vermieden werden. Insbesondere führt auch eine wirksame Selbstanzeige – anders als beim Steuerstrafverfahren - nicht zur Einstellung der Nebenverfahren. 

Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang insbesondere

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