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Besteuerungsverfahren und Selbstanzeige

Ergebnis einer Selbstanzeige sind regelmäßig auch Korrekturen in den korrespondierenden Besteuerungsverfahren oder deren erstmalige Durchführung. Neben der Steuererhebung werden Zinsen festgesetzt. Können exakte Beträge nicht ermittelt werden, besteht auch die Möglichkeit einer Schätzung.

Neben der für die strafrechtliche Würdigung des Hinterziehungssachverhalts zuständigen Bußgeld- und Strafsachenstelle wird auch das für die eigentliche Steuererhebung zuständige Veranlagungsfinanzamt Kontakt zum Betroffenen aufnehmen. Ziel ist es hierbei, auch über die strafrechtlich verjährte Zeit hinaus Steuernachzahlungen für den steuerlich noch nicht verjährten zehnjährigen Zeitraum zu erreichen (zehnjährige Festsetzungsverjährung). Regelmäßig wird das Finanzamt hierzu den Steuerpflichtigen zunächst kontaktieren und weitere Informationen anfordern. Eine entsprechende Informationsanforderung kann auch darin bestehen, dass der Betroffene aufgefordert wird (korrigierte) Steuererklärungen zum jeweiligen Sachverhalt abzugeben. Mehr zur Steuererhebung.

Soweit der Betroffene den Aufforderungen folgt und dem Veranlagungsfinanzamt alle Informationen zur Verfügung stellt, wird das Finanzamt auf der Grundlage dieser Informationen Steuern festsetzen bzw. bereits erlassene Steuerbescheide ändern und die bisher noch nicht erhobenen Steuern festsetzen. Hinzu kommen Hinterziehungszinsen.

Weigert sich der Betroffene zur Mitwirkung oder stehen ihm selbst entsprechende Informationen nicht mehr zur Verfügung, so wird das Finanzamt regelmäßig eine Schätzung vornehmen und auf der Grundlage der Schätzung Steuern für den zehnjährigen Zeitraum festsetzen. Auch hier werden zusätzlich die genannten Hinterziehungszinsen gefordert. Üblicherweise schätzt das Finanzamt Steuern eher zu hoch als zu niedrig. Insoweit sind Steuerschätzungen für den davon betroffenen Steuerpflichtigen tendenziell nachteilig. Soweit möglich sollten sie vermieden werden, indem eine ausreichende Mitwirkung erfolgt und dem Veranlagungsfinanzamt die erforderlichen Informationen übermittelt werden. Mehr zur Schätzung

Besteuerungsverfahren und Selbstanzeige

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