Ja. Die Selbstanzeige muss bei der Finanzbehörde erstattet werden. Finanzämter gehören zu den Finanzbehörden.
Zu beachten ist, dass unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, an welches Finanzamt die Selbstanzeige zu richten ist. Die herrschende Meinung verlangt, dass die Selbstanzeige an die sachlich und örtlich zuständige Finanzbehörde gerichtet wird. Falsche Adressaten sind die Polizei oder die Staatsanwaltschaft.
Weitere Informationen zum Empfänger der Selbstanzeige...