Die Erbschaft von (auch) unversteuerten Beträgen ist als solche nicht strafbar. Allerdings muss der Erbe dafür sorgen, dass die bisher dem Finanzamt verschwiegenen Beträge offen gelegt werden. Unterlässt er dies, kann es dazu kommen, dass sich der Erbe wegen Steuerhinterziehung (durch Unterlassen der Berichtigung) strafbar macht. Er muss also für die Berichtigung der bisher falschen Steuererklärung(en) des Erblassers sorgen.
20 Jahre Erfahrung im Steuerstrafrecht.
Seit 2003 einfach gut beraten.
Unser besonderes Angebot umfasst neben langjähriger Erfahrung insbesondere:
- Expertenwissen und Kompetenz einer Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht
- Individuelle Beratung, präzise Informationen und konkrete Lösungsvorschläge
- Einbeziehung aller wirtschaftlichen Aspekte in die Fallbearbeitung
- Kurze Reaktionszeiten und kurzfristige Termine, auch per Video
- WebAkte: besonders gesicherter Online-Zugang zur Mandatsakte