Schwarzgeld ist Gegenstand der Steuerhinterziehung. Bei Schwarzgeld handelt es sich um steuerbare Einkünfte, die gegenüber dem Finanzamt nicht angegeben werden. Schwarzgeld kann aus einer beliebigen Einkunftsart stammen.
Steuerfahnder können Schwarzgeld unterschiedlich aufspüren, zum Beispiel durch Kontrollmitteilungen, Analyse der Kontoauszüge des Steuerpflichtigen, Kontenabruf, Mittelherkunftsnachweis, Betriebsvergleich oder Verprobung.