Strafen für Steuerhinterziehung sind regelmäßig Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe. In besonderen Fällen beträgt die Freiheitsstrafe bis zu fünfzehn Jahren. Innerhalb dieses Strafrahmens findet für jeden Einzelfall eine individuelle Strafzumessung statt. Mit der Strafzumessung wird dann die konkrete Strafe ermittelt.
Der Strafrahmen legt die Mindest- und Höchstgrenze fest. Die Strafzumessung erfolgt dann für jeden Einzelfall individuell. Das Gesetz nennt dabei bestimmte Umstände, die bei der Abwägung zu berücksichtigen sind, wie zum Beispiel die Beweggründe des Täters, die Gesinnung, das Maß der Pflichtwidrigkeit oder das Vorleben des Täters.
Des weiteren können Nebenstrafen verhängt werden. Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt die Eintragung in das Bundeszentralregister. Zugleich kann die Strafe im polizeilichen Führungszeugnis aufgeführt werden.
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