Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes bei Steuerhinterziehung hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen muss davon ausgegangen werden, dass ein Disziplinarverfahren durchgeführt wird. Zu beachten ist, dass der Dienstherr von den Finanzbehörden automatisch informiert werden kann und dass auch bei strafbefreienden Selbstanzeigen grundsätzlich ein Disziplinarverfahren durchgeführt werden kann.
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