steuerdelikt.de

Expertenwissen Steuerstrafrecht.

 

Ab wann besteht ein Verdacht auf Steuerhinterziehung?

Eine allgemeine Definition des Verdachts ist nicht möglich. Der Gesetzgeber spricht in § 152 Abs. 2 StPO von "zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten", die vorliegen müssen, damit die Strafverfolgungsbehörde tätig wird. 

Zur weiteren Konkretisierung stellt der BGH darauf ab, ob "nach kriminalistischer Erfahrung die Möglichkeit besteht", dass eine verfolgbare Straftat vorliegt (BGH NJW 1989, 96). Letztlich besteht ein nicht unerheblicher Beurteilungsspielraum. Der Verdacht auf Steuerhinterziehung muss sich auf alle tatbestandlichen Voraussetzungen der Steuerhinterziehung beziehen. Ist nur ein Merkmal nicht gegeben (z.B. keine Steuerverkürzung) besteht auch kein Verdacht auf eine Steuerhinterziehung (mehr).

Weitere Informationen zum Verdacht bei Steuerhinterziehung...

Ähnliche Beiträge

 

20 Jahre Erfahrung im Steuerstrafrecht.
Seit 2003 einfach gut beraten.

Unser besonderes Angebot umfasst neben langjähriger Erfahrung insbesondere:

  • Expertenwissen und Kompetenz einer Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht
  • Individuelle Beratung, präzise Informationen und konkrete Lösungsvorschläge
  • Einbeziehung aller wirtschaftlichen Aspekte in die Fallbearbeitung
  • Kurze Reaktionszeiten und kurzfristige Termine, auch per Video
  • WebAkte: besonders gesicherter Online-Zugang zur Mandatsakte

Berlin und bundesweit.

Unverbindliche Anfrage Steuerstrafrecht

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Steuerstrafrecht, Selbstanzeige, Steuerstrafverfahren etc. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860