Es gibt unterschiedliche Tatbestände, die eine einfache Steuerhinterziehung zu einer schweren Steuerhinterziehung machen. Eine schwere Steuerhinterziehung liegt nach der REchtsprechung de sBundesgeriuchtshofs (BGH) insbesondere dann vor, wenn die hinterzogenen Steuern 50.000 EUR oder mehr betragen. Ebenso liegt u.a. eine schwere Steuerhinterziehung vor, wenn unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege fortgesetzt Steuern hinterzogen werden. Dies führt dann auch im Strafrahmen und der Verjährung zu Unterschieden. Während der Strafrahmen der einfachen Steuerhinterhiehung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren beträgt, liegt dieser bei der schweren Steuerhinterziehung bei mindestens 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe.
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