Wenn ein Steuerstrafverfahren eingestellt wird, muss in der Regel der Beschuldigte seine eigenen Anwaltskosten tragen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, in denen der Beschuldigte möglicherweise Anspruch auf eine Kostenerstattung hat. Zum Beispiel, wenn das Verfahren aufgrund von Fehlern der Ermittlungsbehörden oder der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde, kann der Beschuldigte in einigen Fällen Anspruch auf eine Kostenerstattung haben. Dabei handelt es sich jedoch um seltene Ausnahmefälle mit einer allenfalls geringen Praxisrelevanz.
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