Wer die Kosten eines Anwalts im Steuerstrafverfahren trägt, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Während bei einem Schuldspruch, der Betroffene die Kosten zu tragen hat, übernimmt die Staatskasse bei einem Freispruch die angefallenden Anwaltskosten. Gedeckt sind aber immer nur die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wird das Steuerstrafverfahren eingestellt, ist die Kostentragung differenziert zu beurteilen. In vielen Fällen hat aber der Betroffene seine eigenen Anwaltskosten selbst zu tragen. Soweit eine Rechtsschutzsversicherung existiert, kann es sein, dass diese die Anwaltskosten übernimmt.
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