Checkliste Kontakt Steufa
Zur Sicherung einer bestmöglichen Ausgangsposition in einem Steuerstrafverfahren gilt es bei Kontakten zur Steuerfahndung (Steufa) zunächst:
1. Konsequent schweigen!
-
Selbst keinerlei Angaben zur Sache machen!
- Keine Entbindung Dritter (insbes. Steuerberater) von Schweigepflichten!
2. Keine Unterlagen / Daten vernichten!
Weitere wichtige Punkte:
3. Anwalt anrufen. Wir sind z.B. unter der Tel.-Nr. +49 30 39885386 0 erreichbar. [...]
Alle Punkte und ergänzende Informationen zum optimalen Verhalten gegenüber der Steuerfahndung >
Fakten zur Fahndung
- Die Steuerfahndung ist Teil der deutschen Landesfinanzbehörden. Sie kann insbesondere bei Verdacht auf Steuerhinterziehung oder Steuerordnungswidrigkeiten aktiv werden.
- Die Steuerfahndung deckt auch unbekannte Steuerfälle auf und erforscht Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten.
- Die Beamten der Steuerfahndung haben dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes.
- Die wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung sind
- Die Steuerfahndung ist auch im Rahmen von Betriebsprüfungen tätig, ohne dass ein Verdacht auf Steuerhinterziehung bestehen muss.
- Der erste Kontakt zwischen der Steuerfahndung und dem Beschuldigten ist in der Regel die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen oder die Einladung zur Vernehmung oder Aufforderung zur Stellungnahme per Brief.
- Wichtigste Regel für Beschuldigte: Schweigen! Auf keinen Fall mit den Steuerfahndern über den Tatvorwurf reden. Die Kommunikation sollte sich ausschließlich auf organisatorische Fragen der Durchsuchung beziehen.