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ChecklisteCheckliste Kontakt Steufa

Zur Sicherung einer bestmöglichen Ausgangsposition in einem Steuerstrafverfahren gilt es bei Kontakten zur Steuerfahndung (Steufa) zunächst:

1. Konsequent schweigen!

  1. Selbst keinerlei Angaben zur Sache machen!

  2. Keine Entbindung Dritter (insbes. Steuerberater) von Schweigepflichten! 

2. Keine Unterlagen / Daten vernichten!


Weitere wichtige Punkte:

3. Anwalt anrufen. Wir sind z.B. unter der Tel.-Nr. +49 30 39885386 0 erreichbar. [...] 

Alle Punkte und ergänzende Informationen zum optimalen Verhalten gegenüber der Steuerfahndung >

 

Steuerstrafrecht kompaktFakten zur Fahndung 

  • Die Steuerfahndung ist Teil der deutschen Landesfinanzbehörden. Sie kann insbesondere bei Verdacht auf Steuerhinterziehung oder Steuerordnungswidrigkeiten aktiv werden.
  • Die Steuerfahndung deckt auch unbekannte Steuerfälle auf und erforscht Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten.
  • Die Beamten der Steuerfahndung haben dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes.
  • Die wichtigsten Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung sind
  • Die Steuerfahndung ist auch im Rahmen von Betriebsprüfungen tätig, ohne dass ein Verdacht auf Steuerhinterziehung bestehen muss.
  • Der erste Kontakt zwischen der Steuerfahndung und dem Beschuldigten ist in der Regel die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen oder die Einladung zur Vernehmung oder Aufforderung zur Stellungnahme per Brief.
  • Wichtigste Regel für Beschuldigte: Schweigen! Auf keinen Fall mit den Steuerfahndern über den Tatvorwurf reden. Die Kommunikation sollte sich ausschließlich auf organisatorische Fragen der Durchsuchung beziehen.

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Anfrage Steuerstrafrecht

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Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860