Steuerfahnder können auf eine Vielzahl von Ermittlungsmethoden zurückgreifen, um bisher unbekannte Steuerquellen aufzudecken. Hierzu gehören etwa die Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmungen. Weitere Ermittlungsmethoden betreffen etwa (anonyme) Anzeigen, eigene Mitteilungen des Betroffenen, der (behördliche) Informationsaustausch und verschiedene Verprobungsmethoden. Insgesamt arbeiten Steuerfahnder hochspezialisiert und sehr effizient.
Durchsuchung
Die Durchsuchung ist eine in Steuerstrafverfahren häufig eingesetzte Ermittlungsmethode. Falls die Steuerfahnder zur Durchsuchung erscheinen, gilt es, ruhig und freundlich zu bleiben und ansonsten zur Sache vollständig zu schweigen. Gerade an dieser Stelle können durch Aussagen zur Sache nicht wiedergutzumachende Fehler begangen werden. Deshalb nochmals: unbedingt und ausnahmslos schweigen!
Auf keinen Fall sollte gewaltsam Widerstand gegen die Steuerfahnder geleistet werden. Dies ist strafbar. Im Extremfall kann es auch zu einer Verhaftung kommen. Auch Versuche, noch schnell Unterlagen zu vernichten oder Daten zu löschen sind nicht zu empfehlen. Entdeckt der Steuerfahnder derartige Aktivitäten, kann es zur Untersuchungshaft wegen Verdunklungsgefahr kommen.
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Beschlagnahmen
Werden bei einer Durchsuchung Gegenstände aufgefunden, die als Beweise für das Strafverfahren relevant sein können, so werden diese regelmäßig beschlagnahmt. Für steuerstrafrechtliche Sachverhalte sind neben Dateien insbesondere Dokumente wie Konto- und Depotauszüge, Erträgnisaufstellungen, Ein- und Ausgangsrechnungen, Verträge etc. von Bedeutung.
Sollte die Fahnder Gegenstände "mitnehmen" wollen, so sollten die Betroffenen vor allem beachten, dass eine förmliche Beschlagnahme erfolgt und dass die zu beschlagnahmenden Gegenstände ordnungsgemäß protokolliert werden.
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Vernehmungen
Steuerfahnder können bei Bedarf Zeugen und auch den Beschuldigten selbst vernehmen. Je nach Stellung der zu vernehmenden Person sind dabei unterschiedliche Zeugnis- und Ausageverweigerungsrechte zu beachten. Auch besteht regelmäßig die Möglichkeit, einen Anwalt zur Vernehmung hinzuzuziehen.
Die Vernehmung erfolgt in vielen Fällen nach gesonderter Aufforderung und Ladung bzw. Terminvereinbarung mit dem Zeugen oder Beschuldigten. Allerdings besteht auch die Möglichkeit spontaner Vernehmungen, z.B. während einer Durchsuchung. Derartige spontane Vernehmungen können wegen des damit verbundenen Überraschungseffekts für den Betroffenen besonders problematisch sein. Auch insoweit gilt der o.g. Grundsatz: ohne vorherige anwaltliche Beratung sollten keine Angaben zur Sache gemacht werden.
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Weitere Methoden
Die vorgenannten Ermittlungsmethoden stellen die in der Praxis wohl relevantesten und am häufigsten eingesetzten Methoden dar. Daneben existieren weitere Methoden und Möglichkeiten, wie die Steuerfahndung und weitere Behörden zum Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung gelangen.