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Wie lautet für Steuerhinterziehung die Definition?

Die Voraussetzungen der Steuerhinterziehung sind in § 370 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Demnach macht sich strafbar, wer

  1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder
  2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt

und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Steuerhinterziehung...

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