Ja. Die sog. Hinterziehungszinsen bei einer Steuerhinterziehung sind in den §§ 235, 238 AO geregelt und betragen 0,5 % pro Monat. Dies sind 6 % pro Jahr.
Weitere Informationen zu den Nebenfolgen einer Steuerhinterziehung >
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Expertenwissen Steuerstrafrecht.
Ja. Die sog. Hinterziehungszinsen bei einer Steuerhinterziehung sind in den §§ 235, 238 AO geregelt und betragen 0,5 % pro Monat. Dies sind 6 % pro Jahr.
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