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Fakten Steuerstrafverfahren

Steuerstrafrecht kompakt

  • Ein Steuerstrafverfahren ist ein Strafverfahren, das sich auf steuerspezifische Straftaten bezieht. Wichtige Abschnitte sind:
  • Bei Vorliegen eines Anfangsverdachts für eine Steuerstraftat wird das Steuerstrafverfahren eröffnet.
  • Die Finanzbehörde, u.a. die Steuerfahndung, führt statt der Staatsanwaltschaft das Steuerstrafverfahren, wenn dem Beschuldigten ausschließlich eine Steuerstraftat vorgeworfen wird.
  • Die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) und die Steuerfahndung ermitteln im Verlauf des Steuerstrafverfahrens, ob gegen den Beschuldigten Anklage erhoben werden soll.
  • Die Ermittlungsbehörden nutzen das gesamte Instrumentarium staatlicher Eingriffsbefugnisse, wie z.B Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Vernehmungen, vorläufige Festnahmen, Untersuchungshaft, Vermögensarreste, Telekommunikationsüberwachungen.
  • Das Ermittlungsverfahren ist der wichtigste Verfahrensabschnitt, um Entlastendes vorzubringen und ein gerichtliches Verfahren zu verhindern.
  • Das Ermittlungsverfahren als Teil des Steuerstrafverfahrens endet mit der Erhebung der Anklage vor einem Strafgericht oder mit Einstellung mit oder ohne (Geld-) Auflagen.
  • Nach Zulassung der Anklage wird in einer öffentlichen Hauptverhandlung vor Gericht über die vorgeworfenen Delikte verhandelt.
  • Eine Einstellung des Strafverfahrens gegen Auflagenzahlung ist häufig im Steuerstrafrecht.
  • Ein Strafbefehl kann erlassen werden, wenn eine Geldstrafe verhängt werden soll und die Durchführung einer mündlichen Hauptverhandlung nicht erforderlich erscheint.
  • Die Dauer eines Steuerstrafverfahrens kann von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren betragen. Die Verfahrensdauer des Steuerstrafverfahrens hängt von der Komplexität der Angelegenheit, der Auslastung der Behörde und dem Verhalten des Beschuldigten ab.

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