Beginn: Anfangsverdacht
Das Steuerstrafverfahren beginnt mit einem Anfangsverdacht, welcher insbesondere von der die Steuerfahndung umfangreich untersucht wird. Grundlage sind Erkenntnisse unterschiedlichster Art welche den Verdacht einer Steuerhinterziehung begründen.
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Beendigung
Ein Steuerstrafverfahren kann auf unterschiedliche Arten beendet werden. Idealerweise lässt sich ein Verfahren schnell und diskret dadurch abschließen, dass dem Finanzamt oder Gericht nachgewiesen wird, dass eine Steuerhinterziehung tatsächlich nicht vorliegt. Gelingt eine vollständige Entlastung nicht, so exisitieren ggf. dennoch alternativ verschiedene weitere Möglichkeiten das Verfahren (auch trotz einer eventuell vorhandenen Steuerhinterziehung) ohne Bestrafung abzuschließen.
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Anwälte für Steuerstrafrecht
Steuerstrafverfahren schnell beenden. Als Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht mit Sitz in Berlin sind wir seit über 20 Jahren im Steuerstrafrecht tätig. In einer Vielzahl von Fällen haben wir für unsere Mandanten in Steuerstrafverfahren verteidigt. Grundlage ist jeweils eine individuelle Verteidigungsstrategie mit dem Ziel eines schnellen und positiven Endes des Steuerstrafverfahrens.
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