Flucht kann und wird regelmäßig zur Untersuchungshaft führen, vgl. § 112 Strafprozessordnung (StPO). Besteht ein dringender Tatverdacht einer Straftat wie z.B. der Steuerhinterziehung und ist der Beschuldigte flüchtig, kann eine Untersuchungshaft angeordnet werden. Entsprechende Verhaltensweisen, die den Vorwurf der Flucht begründen, sind deshalb zu vermeiden.
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Mehr zum Steuerstrafverfahren mit Anwalt >Befindet die Staatsanwaltschaft oder die ermittelnde Finanzbehörde den Beschuldigten für hinreichend Tatverdächtig, kann diese einen Strafbefehl beantragen, welchen der zuständige Richter erlassen kann. Was bedeutet ein Strafbefehl? Welche Folgen aber auch Vorteile kann dieser bedeuten? Und welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen einen Strafbefehl zu wehren?
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