Die Rechte und Pflichten der Steuerfahndung sind insbesondere in der Strafprozessordnung geregelt. Ein erster Blick verdeutlicht, dass der Steuerfahndung umfangreiche Rechte eingeräumt werden. Insbesondere mit der Durchsuchung und der Beschlagnahme kann die Steuerfahndung mächtige strafprozessuale Instrumente anwenden. Allerdings hat die Steuerfahndung selbstverständlich immer auch die vom Gesetzgeber definierten Grenzen zu beachten. Diese definieren die Pflichten der Steuerfahndung.
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Für die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens ist ein Anfangsverdacht erforderlich. Ermittlungen "ins Blaue hinein" sind unzulässig. Die für einen Anfangsverdacht bzw. die Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens erforderlichen Informationen stammen häufig aus dem Umfeld des Steuerpflichtigen. Daneben existieren verschiedene weitere Quellen. Unabhängig davon steht den Strafverfolgungsbehörden wie z.B. der Steuerfahndung ein umfangreiches Instrumentarium an Ermittlungsmethoden zur Verfügung. In gewissem Umfang können Betroffene durch geeignete Aktivitäten einem Anfangsverdacht entgegen wirken.