Daten werden im Rahmen von steuerstrafrechtlichen Ermittlungen ebenfalls ausgewertet. Neben papiergebundene Dokumente ersetzende Daten wie z.B. PDF-Dateien gehört zur Auswertung insbesondere auch die Auswertung von Rohdaten bzw. großen Datenmengen, wie sie z.B. im Rahmen der digitalen Buchführung anfallen. In diesem Zusammenhang erfolgt dann regelmäßig auch eine digitale Auswertung der daten, z.B. durch den Einsatz mathematisch-statistischer Methoden.
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Wenngleich die Untersuchungshaft im Steuerstrafverfahren nur selten angeordnet wird, stellt sie im Einzelfall eine ganz besonders drastische und für den Betroffenen belastende Situation dar. Besteht der dringende Tatverdacht einer Straftat, kann bei bestimmten Voraussetzungen (Haftgrund) eine Untersuchungshaft angeordnet werden. Haftgründe sind z.B. Fluchtgefahr und Verdunklungsgefahr. Daher ist es von großer Bedeutung im Ermittlungsverfahren bestimmte Verhalten zu vermeiden, die zu einem Haftgrund und damit im Ergebnis zu einer Untersuchungshaft führen können.