Zunächst hat die Selbstanzeige eines Beamten dieselben Folgen wie die jedes anderen Betroffenen: werden die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kommt es zur Straffreiheit.
Allerdings müssen Beamte zusätzlich damit rechnen, dass auch in den Fällen einer wirksamen, d.h. strafbefreienden Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ein Disziplinarverfahren gegen sie eingeleitet wird. Es kann dann trotz Straffreiheit zu einer beamtenrechtlichen Sanktion kommen.
Außerdem sind Mitteilungspflichten zu beachten. Die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts (BuStra) kann hierzu den Dienstherrn des Beamten unaufgefordert informieren. Dies ist ausdrücklich auch in den Fällen möglich, in denen eine wirksame Selbstanzeige abgegeben wurde.
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